Sie befinden sich in einer konflikthaften Situation, die Sie gern auflösen möchten? Als Mediator unterstütze ich Sie dabei, eigenständig gemeinsam Lösungen für Konflikte zu finden.
Sie suchen Rat, wie Sie aus einer belastenden Situation, in der Sie sich infolge eines Konflikts befinden, herausfinden können? Ich berate Sie gern.
Mein Fokus in der Mediation liegt auf Konflikten
Die Mediation ist ein alternatives Verfahren zur Konfliktlösung.
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren.
Der Mediator hilft beiden Parteien, gemeinsam eigenverantwortlich eine Lösung zu finden. Die Konfliktparteien sprechen über den Mediator miteinander. Dadurch wird das Verständnis für die Position der anderen Partei und deren Handeln initiiert.
Der Mediator macht keinen eigenen Lösungsvorschlag.
Die Lösungen, die in einer Mediation gefunden werden, sind i.d.R. nachhaltig, weil beide Parteien die Lösung gemeinsam entwickelt haben.
Das Verfahren ist offen für die Kreativität der Medianden. Auch Lösungen außerhalb des Rechts sind möglich, sofern sie nicht rechtswidrig sind.
Das Verfahren ist für beide Parteien ergebnisoffen. Das gilt auch, wenn die Medianden zur Teilnahme an der Mediation aufgefordert worden sind (z.B. von einem Vorgesetzten oder der Personalabteilung).
Das Verfahren benötigt Informiertheit. Alle für den Konflikt und dessen Lösung relevanten Informationen müssen auf den Tisch.
Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig. Die Medianden können die Mediation jederzeit abbrechen, wenn sie keinen Sinn in einer Fortsetzung sehen.
Der Mediator ist per Gesetz zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf niemandem über die Inhalte oder Ergebnisse der Mediation Auskunft geben.
Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Medianden den Mediator schriftlich ermächtigt haben, Dritte über bestimmte Inhalte oder Ergebnisse zu informieren. Weitere Ausnahmen regelt das Mediationsgesetz.
Die Medianden vereinbaren in der Mediation, ob sie verschwiegen sein wollen oder ob und falls ja, mit wem sie über die Mediation sprechen wollen. Hier müssen beide Medianden zustimmen! Wird über eine Öffnung keine Einigkeit erzielt, sind auch die Medianden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Mediator ist neutral.
Zu Beginn einer Mediation wird eine schriftliche Mediationsvereinbarung bzw. ein schriftliches Arbeitsbündnis abgeschlossen.
Zum Abschluss werden gefundene Lösungen in der Regel in einer Abschlussvereinbarung niedergeschrieben. Ist eine rechtsgültige Vereinbarung erforderlich, muss bzw. müssen ein oder ggf. mehrere Anwälte einbezogen werden.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, dass es in einem zu vereinbarenden zeitlichen Abstand eine Folgesitzung gibt, um zu schauen, ob sich die vereinbarten Lösungen bewährt haben oder ob nachjustiert werden muss.
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